Das Kultusministerium hat in seiner Veröffentlichung "Regelungen für den Schulbetrieb bis 11. Juni" darüber informiert, welche Maßnahmen und Regelungen für Schulen gelten, wenn die Inzidenzwerte in den entsprechenden Kreisen unter 100 bzw. 50 absinken.
Genauere Informationen dazu finden Sie in der Veröffentlichung des Kultusministeriums.