Das Kultusministerium hat in seiner Veröffentlichung "Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus" vom 18.03.2022 über Änderungen der Corona-Verordnung informiert. Sie treten ab dem 19.03.22 in Kraft und enthalten kleinere Änderungen zur Testpflicht an Schulen.
Näheres hierzu finden Sie in der Veröffentlichung des Kultusministeriums.