Vor Beginn des Schuljahres hat Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann die Schulen über Weiterentwicklung der Regelungen für den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen informiert. „Unser gemeinsames Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler trotz der bestehenden Herausforderungen weiterhin bestmöglich zu fördern und zu unterstützen,“ sagt Ministerin Eisenmann.
Quelle: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+09+03+Schulen+erhalten+weitere+Informationen+zum+Schuljahr, zuletzt aufgerufen am 06.09.2020, um 9:34 Uhr.
Das Kultusministerium hat Anfang Juli alle Schulen im Land über das Rahmenkonzept für das neue Schuljahr 2020/2021 informiert. Die Eckpunkte des Konzepts für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen wurden zwischenzeitlich in der Corona-Verordnung Schule rechtlich geregelt. Gestern (2. September) hat Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann die Schulen über die Weiterentwicklungen der Regelungen und Maßnahmen vor Beginn des Schuljahres informiert. „Das neue Schuljahr wird uns angesichts der andauernden Pandemie weiter vor große Herausforderungen stellen. Beispielsweise müssen wir feste und konstante Gruppen bilden. Damit können Infektionen zwar nicht verhindert werden, aber im Infektionsfall wirken sich dann die Quarantänebestimmungen nicht auf die gesamte Schule aus. So muss zum Beispiel nicht sofort die ganze Schule geschlossen werden“, sagt die Ministerin.
Ausnahmen bei der Kohortenbildung
Die Schülerinnen und Schüler werden im Schuljahr 2020/2021 in der Regel im Präsenzunterricht in der Schule unterrichtet. Durch die Definition von Gruppen in fester Zusammensetzung (Kohorten) wird angestrebt, dass sich Quarantänebestimmungen im Infektionsfall nicht auf die gesamte Schule auswirken, sondern nur auf die Kohorten, innerhalb derer ein Infektionsrisiko bestanden haben könnte. Aus diesem Grund sind im neuen Schuljahr jahrgangsübergreifende Gruppenbildungen nicht zulässig. Das Rahmenkonzept definiert hier bereits Ausnahmen wie die gymnasiale Oberstufe oder bereits jahrgangsgemischt zusammengesetzte reguläre Klassen. Die neue Corona-Verordnung Schule, die ab dem 14. September gelten wird, sieht von dieser Regel eine weitere bedeutende Ausnahme für den Unterricht sowie für schulische Förderangebote vor, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern auch zu und zwischen den Schülerinnen und Schülern eingehalten werden. Damit können beispielsweise der Religionsunterricht weiterer Religionsgemeinschaften oder Förderangebote wie die Hausaufgaben- und Lernhilfe (HSL) oder das Lernband an Gemeinschaftsschulen ermöglicht werden. Diese Möglichkeit wird jedoch zunächst nicht für den AG-Bereich gelten.
Schulpflicht im Fernunterricht
Soweit der Unterricht für einzelne Schülerinnen und Schüler oder für die ganze Klasse oder Lerngruppe nicht in der Präsenz stattfinden kann, findet Fernunterricht statt. Die ab dem 14. September geltende Corona-Verordnung Schule wird ausdrücklich bestimmen, dass auch die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Fernunterricht der Schulpflicht unterliegt.
Konsolidierungsphase im Schuljahr 2020/2021
„Unser gemeinsames Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler trotz der bestehenden Herausforderungen weiterhin bestmöglich zu fördern und zu unterstützen. Es gilt nun, entstandene Nachholbedarfe auszugleichen und Inhalte zu vertiefen. Unsere gut ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer können als Experten sehr gut die Förderbedarfe der Schülerinnen und Schüler erkennen“ sagt Eisenmann. Zu Beginn des kommenden Schuljahres ist gerade für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler eine zusätzliche Förderung - insbesondere in den Bereichen Lesen, Schreiben und Rechnen - ausgesprochen wichtig.
Diese Förderung soll im regulären Unterricht wie auch mit den zusätzlichen Poolstunden erfolgen, welche zum Beispiel in der Realschule in den vergangenen Jahren erheblich ausgebaut wurden. In den einzelnen Schularten können die in den zurückliegenden Jahren entwickelten vielfältigen Konzepte zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler genutzt werden, die eine wertvolle Hilfestellung bieten. Zudem liefern Lernstandsdiagnosen wichtige Erkenntnisse, welche Inhalte mit Blick auf den Bildungsplan nicht ausreichend behandelt werden konnten. Auch die vom Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) eigens für die „Lernbrücken“ erstellten jahrgangsbezogenen Übersichten und Synopsen bieten hierfür eine wertvolle Orientierung zur Förderung. In diesen Synopsen sind die erforderlichen Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik für die in der jeweils folgenden Klassenstufe relevanten Themengebiete ausgewiesen. Die Schulaufsicht wird die Schulen besonders intensiv bei der Ausgestaltung der Maßnahmen zur individuellen Förderung begleiten.
Singen und Musizieren mit Blasmusikinstrumenten
Das Singen und Musizieren mit Blasmusikinstrumenten im Unterricht – das heißt im Klassenverband oder der jahrgangsbezogenen Lerngruppe – sowie in klassen- oder jahrgangsstufenbezogenen Arbeitsgemeinschaften ist unter Einhaltung eines Mindestabstands von zwei Metern in alle Richtungen auch in geschlossenen Innenräumen wieder gestattet. Aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos gelten hier besondere Hygieneregeln. „Vor dem Hintergrund, dass die Entwicklung des Infektionsgeschehens in Baden-Württemberg wieder eine nicht zu unterschätzende Dynamik gewonnen hat, können wir derzeit im Bereich Musik wie auch in anderen Fächern leider keine jahrgangsübergreifenden Angebote und Aktivitäten wie zum Beispiel Schulchöre und Schulorchester zulassen. Mir ist völlig bewusst, dass der Verzicht auf gerade diese Angebote für musikbegeisterte Schülerinnen und Schüler sowie die Musiklehrkräfte eine herausfordernde Situation darstellt. Daher werden wir vor den Herbstferien die Lage auf Basis des dann aktuellen Infektionsgeschehens erneut bewerten. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, das Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten auch im Rahmen außerunterrichtlicher Angebote in jahrgangsübergreifenden Gruppen zum frühestmöglichen Zeitpunkt wieder zuzulassen, sobald dies mit Blick auf das Infektionsgeschehen zu verantworten ist“, betont Ministerin Eisenmann. Das Ministerium hat den Schulen ergänzend zu den ab dem 14. September 2020 geltenden allgemeinen Hygienehinweisen weitere Hygienehinweise für den Sportunterricht sowie für das Fach Musik übermittelt.ÂÂ
Die Ministerin wünscht allen Schulen im Land einen guten und gesunden Start ins neue Schuljahr: „Ich danke den Schulen und insbesondere den Schulleitungen und Lehrkräften ausdrücklich. Dank ihres Einsatzes wird es uns gelingen, unseren Schülerinnen und Schülern ein Stück weit schulische Normalität zurückzugeben und sie gut in ihren Lernprozessen zu begleiten.“
Weitere Dokumente und Informationen
- Schreiben der Ministerin zum Regelbetrieb an den Schulen, Grundschulförderklassen und Schulkindergärten unter Pandemiebedingungen im Schuljahr 202012021ÂÂ
- Hinweise für die Durchführung von Sportunterricht und außerunterrichtlichen Schulsportveranstaltungen
- Hinweise für die Durchführung von Musikunterricht und außerunterrichtlichen Musikveranstaltungen
- Coronavirus: Informationen für Schulen und Kitas
- Coronavirus: Häufige Fragen und Antworten
- Pressemitteilung: Konzept für das Schuljahr 2020/2021