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Ethik

Informationen zum Fach Ethik

Für wen?

Für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, ist das Fach Ethik als ordentliches Unterrichtsfach eingerichtet; in Baden-Württemberg bislang ab Klasse 5.

Welche Inhalte?

Ethikunterricht dient der Erziehung der Schüler zu verantwortungs- und wertbewusstem Verhalten. Sein Inhalt orientiert sich an den Wertvorstellungen und den allgemeinen ethischen Grundsätzen, wie sie in Verfassung und im Erziehungs- und Bildungsauftrag des § 1 des Schulgesetzes niedergelegt sind. Der Unterricht soll diese Vorstellungen und Grundsätze vermitteln sowie Zugang zu philosophischen und religionskundlichen Fragestellungen eröffnen.

Ethik ist die theoretische Beschäftigung mit Moral. Dabei versteht sie sich vor allem als normative Disziplin, das heißt, sie sieht ihre Hauptaufgabe in der Begründung von Urteilen über die Richtigkeit von Handlungen bzw. Handlungsnormen.

Wie ist die Rechtslage?

Zur rechtlichen Stellung des Faches vgl. § 100a des Schulgesetzes, sowie die Verwaltungsvorschrift des KM vom 21. November 2001 (K.u.U. S. 1/2002), wo die Regelungen für Teilnahmepflicht, Gruppenbildung, Abmeldung vom Religionsunterricht etc. niedergelegt sind. Außerdem: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juni 1998, in dem höchstrichterlich geurteilt wird, dass nur eine völlige Gleichstellung des Faches Ethik mit Religion eine verfassungsrechtlich korrekte Ausgestaltung des § 100a des baden-württembergischen Schulgesetzes darstellen kann.

Vgl. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Abt7/Ref75/Fachberater/Seiten/Ethik.aspx#2. Letzter Zugriff am 22.09.2020.

Welche Vorgaben zu den Inhalten gibt es?

Die Inhalte des Ethikunterrichts werden durch den Lehrplan vorgegeben.

http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/SEK1/ETH

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